§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EDV.Service.Calek GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch ohne weitere ausdrückliche Vereinbarung. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
I) Die Angebote der EDV.Service.Calek GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der EDV.Service.Calek GmbH.
II) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
III) Verkaufsangestellte und Techniker sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, besteht eine Bindung an die in Angeboten enthaltenen Preise für 4 Wochen ab Angebotsabgabe. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder in dem vom Kunden bestätigten Angebot der EDV.Service.Calek GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
I) Ausführungs- und Liefertermine, die nicht schriftlich durch die EDV.Service.Calek GmbH zugesichert sind, stehen unter dem Vorbehalt der lagermäßigen Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Waren. Sie sind daher unverbindlich. Lieferungserschwerungen oder -verhinderungen, die z. B. durch unvorhergesehene Einschränkungen, Betriebsstörungen, Verarbeitungs- und Transportschwierigkeiten bei der EDV.Service.Calek GmbH oder bei Vorlieferanten entstehen, hat die EDV.Service.Calek GmbH nicht zu vertreten und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Wird ein schriftlich zugesicherter vereinbarter Ausführungs- bzw.- Liefertermin um mehr als drei Wochen überschritten, so ist der Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden nur zulässig, wenn er nach Ablauf des ursprünglichen Termins schriftlich eine Nachfrist von weiteren drei Wochen setzt und für den Fall der Nachfristüberschreitung den Rücktritt vom Vertrag androht. Andere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind in diesem Falle ausgeschlossen.
II) Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und -lieferungen jederzeit berechtigt.
III) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn sie zum Versand gebracht sind. Entsprechendes gilt im Falle direkter Belieferung des Kunden durch einen Vorlieferanten der EDV.Service.Calek GmbH. Auf Wunsch werden die Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
I) Der Kunde wird zum Liefer- und Leistungstermin dafür Sorge tragen, daß die Liefergegenstände und die Leistungen der EDV.Service.Calek GmbH ordnungsgemäß abgeliefert und erbracht werden können. Der Kunde hat der EDV.Service.Calek GmbH zum Zwecke der Integration der Liefergegenstände und der Erbringung der anderen vertraglichen Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten und Anlagen zu ermöglichen, die erforderliche Systemumgebung bereitzustellen, insbesondere die Stromversorgung sicherzustellen und die entsprechenden Leitungen bzw. Netzwerkzugänge für die Anbindung an die bestehende Anlage bereitzuhalten.
II) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, vor Integration der Liefergegenstände für die Sicherung sämtlicher seiner Daten zu sorgen, sofern nicht die EDV.Service.Calek GmbH ausdrücklich damit beauftragt ist.
§ 7 Abnahme
Bei Erbringung einer Leistung gilt diese – soweit keine früher bestätigte Abnahme gegeben ist – 10 Tage nach Anzeige der Fertigstellung als durch den Käufer abgenommen, sofern dieser innerhalb dieses Zeitraums nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung; Untersuchungs- und Rügepflicht
I) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf offensichtliche Mangel zu untersuchen.
II) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Lieferung bzw. Abschluss der Leistungen der EDV.Service.Calek GmbH binnen einer Woche schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen. Im Falle der Nacherfüllung steht der EDV.Service.Calek GmbH das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zu. Während der Nacherfüllung ist für den Kunden die Herabsetzung der Vergütung und der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
III) Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach Erkennen zu rügen.
IV) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Liefergegenstände in Ansehung der betreffenden Mängel als genehmigt.
V) Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Lieferung bzw. Leistungserbringung.
VI) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der EDV.Service.Calek GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1a) BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
I) Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden behält sich die EDV.Service.Calek GmbH das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln.. Insbesondere ist er während des Eigentumsvorbehalts dazu verpflichtet, die Liefergegenstände auf eigene Kosten zu versichern.
II) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum der EDV.Service.Calek GmbH hinweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
III) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die EDV.Service.Calek GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 10 Zahlung
I) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der EDV.Service.Calek GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die EDV.Service.Calek GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
II) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die EDV.Service.Calek GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
III) Wenn der EDV.Service.Calek GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist die EDV.Service.Calek GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die EDV.Service.Calek GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
IV) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn solche Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 11 Geheimhaltung
Die EDV.Service.Calek GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten, insbesondere die Patientendaten, die Erfordernisse nach dem Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten und die überlassenen Informationen – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – außer der Verwendung in ihrer internen EDV zum Zweck des Kundendienstes, der Auftragsabwicklung und/oder der Kundenberatung, weder in Datenverarbeitungsanlagen einzugeben noch an Dritte weiterzugeben.
§ 12 Haftungsbeschränkung
I) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die EDV.Service.Calek GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
II) Für Datenverlust oder -beschädigung haftet die EDV.Service.Calek GmbH nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien. Diese Beschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
III) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
I) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der EDV.Service.Calek GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB bzw. Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
III) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstellen einer unwirksamen oder lückenhaften Klausel ist diese durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.